Reiserücktrittsversicherung
Für Schulklassen & Klassenfahrten

Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen im Vergleich

Alle Teilnehmer einer Klassenfahrt in einer Police versicherbar

Durch Versicherungsvergleich Kosten einsparen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen leistet, wenn ein Schüler, Lehrer oder Betreuer aus bestimmten Gründen nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann.
  • Mit diesen Tarifen lassen sich alle Reiseteilnehmer in nur einer Police absichern. Dadurch ist der Beitrag für jeden Einzelnen gering.
  • Eine weitere wichtige Reiseversicherung auf Klassenfahrten außerhalb Deutschlands ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Diese bietet im Krankheitsfall Versicherungsschutz.

Die Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen

Die Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen wurde speziell dafür entwickelt, auf Klassenfahrten Versicherungsschutz zu bieten. Denn sie leistet, wenn eine oder mehrere Personen aus der Gruppe aus bestimmten Gründen nicht mitreisen können. Zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung. In diesem Fall kommt die Versicherung für die daraus resultierenden Stornierungskosten auf.

Die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten bietet einen entscheidenden Vorteil: Mit nur einem Vertrag lassen sich alle Schüler, Lehrkräfte und Betreuer absichern. Somit ist der Versicherungsschutz auf jeden Einzelnen gerechnet preiswerter als jeweils separate Absicherungen.

Das leistet die Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt

Diese Reiseversicherung ersetzt die Stornokosten, wenn eine versicherte Person nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Wesentlich dafür sind die Gründe, weshalb ein Schüler, Lehrer oder Betreuer nicht mitfährt. Hierbei gibt es deutliche Unterschiede bei den Tarifen. Unterschiedlich können zudem die versicherten Kosten sein. Eine gute Absicherung sichert alle Komponenten der Klassenfahrt ab. Also Flug, Bahn- oder Busfahrt, Unterkunft, Transfer wie auch bereits bezahlte Aktivitäten und Ausflüge.

In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz

Leidet ein Schüler an Heimweh und möchte deshalb nicht an der Klassenfahrt teilnehmen, besteht kein Versicherungsschutz. Denn die Gesellschaften setzen voraus, dass die Gründe für die Stornierung unerwartet sind und als schwerwiegend gelten. Je nach Versicherer können die mitversicherten Ursachen sehr verschieden ausfallen. Einige Gesellschaften schließen nur die schwersten Gründe ein, andere bieten einen umfangreicheren Versicherungsschutz:

In den meisten Tarifen versichert

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Todesfall in der Familie
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes und/oder Jobwechsel
  • Schwerer Schaden am Eigentum

In einigen Tarifen zusätzlich mitversichert

  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung
  • Wiederholungstermin für eine Prüfung
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Bruch einer Prothese
  • Adoption eines Kindes
  • Scheidung
  • Vorladung vor Gericht
  • Diebstahl des benötigten Reisepasses / Personalausweis
  • Organspendetermin

Bei welchen Familienmitgliedern der Schutz greift und welche Erkrankungen als schwerwiegend gelten, unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Nicht versichert sind hingegen Krankheiten, die bereits zuvor bestanden haben und chronisch sind. Es sei denn, die Erkrankung verschlechtert sich unerwartet und der entsprechende Baustein ist mitversichert.

Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Versicherer und Kunde, ob die Erkrankung als schwer genug gilt. Daher empfehlen Verbraucherschützer Gesellschaften zu bevorzugen, die im Streitfall am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Dabei prüft ein Versicherungsombudsmann den Fall und trifft eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung.

Versicherte Kosten

Die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten übernimmt im Versicherungsfall die Stornierungskosten. Dabei gilt jedoch eine Entschädigungsgrenze. Diese wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Das bedeutet, der Versicherer leistet maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Zudem kann je nach Tarif ein Selbstbehalt vorgesehen sein. Meist beträgt dieser 20 Prozent. Kostet die Klassenfahrt für eine Einzelperson 700 Euro, erstattet die Reiserücktrittsversicherung 560 Euro. Die restlichen 140 Euro sind selbst zu bezahlen.

Was kostet die Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen?

Die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie von dem Wert der Reise, also der Versicherungssumme. Außerdem von der Anzahl der versicherten Personen, dem Reiseziel und -dauer. Durch einen Selbstbehalt lassen sich die Kosten senken. Allerdings birgt dieser auch das Risiko, bei Nichtantritt der Klassenfahrt einen hohen Eigenanteil leisten zu müssen. Daher sind Tarife ohne Selbstbeteiligung immer besser.

Kostenbeispiel

  • 1-wöchige Klassenfahrt nach Frankreich
  • 2 Begleitpersonen und 15 Schüler
  • Gesamtpreis für alle Teilnehmer: 8.500 Euro
  • Kosten: 255 Euro inklusive Reiseabbruchversicherung

Der Versicherungsschutz kostet für alle Teilnehmer insgesamt 255 Euro. Somit beläuft sich der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt für jede Einzelperson auf 15 Euro.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen sinnvoll?

Klassenfahrten sind meist keine hochpreisigen Reisen. Aber gerade bei mehreren Kindern müssen viele Eltern sparen, um ihrem Nachwuchs die Reise ermöglichen zu können. Mit einer Reiserücktrittsversicherung für Schulklassen können Schulen und Lehrer den Eltern einen Schutz bieten. Denn wenn ihr Kind aus verschiedenen Gründen nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann, müssen sie die Stornokosten bezahlen. Somit werden die Familien mit der Versicherung finanziell entlastet.

Zudem ist handelt es sich bei Gruppentarifen um eine günstige Reiserücktrittsversicherung. Denn der Beitrag wird durch alle Teilnehmer geteilt. Dadurch ist die Absicherung für jeden Einzelnen preiswert.

Welche weiteren Versicherungen gibt es für Klassenfahrten?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn die Klassenfahrt aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Zusätzlich gibt es die Reiseabbruchversicherung. Diese leistet, wenn die Teilnehmer aus verschiedenen Ursachen ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. Zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie. Einige Gesellschaften bieten die Reisestornoversicherung kombiniert mit der Reiseabbruchversicherung an.

Die wichtigste Versicherung ist allerdings die Auslandsreisekrankenversicherung. Denn im Ausland besteht über die gesetzliche Krankenversicherung kein ausreichender Versicherungsschutz. Auch die Reisekrankenversicherung gibt es als Tarif für Schulklassen. Zusätzlich lässt sich die gesamte Klasse mit einer Reisehaftpflichtversicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.

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